Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Verkaufsbedingungen der Paul Herkt GmbH (Fassung März 2016)
§
1 Allgemeines / Geltungsbereich und entgegenstehende AGB
(1)
Nachstehende Verkaufsbedingungen der Paul Herkt GmbH gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Geschäftspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Paul
Herkt GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2)
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß
diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
§
2 Vertragsschluß, Elektronischer Geschäftsverkehr nur mit
Unternehmern
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Farbe, Form und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. Mündlich erteilte Auskünfte werden nur mit
schriftlicher Bestätigung verbindlich.
(2)
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(3)
Im elektronischen Geschäftsverkehr können wir nur mit Unternehmern
in Geschäftsbeziehungen treten und Bestellungen annehmen. Bestellt
der Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung
dar, sondern bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung. Die
Zugangsbestätigung erfolgt gesondert und kann mit der
Annahmeerklärung verbunden werden.
(4)
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
allerdings nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(5)
Die Rechte des Kunden aus einem Vertragsschluß sind nur mit
vorheriger Zustimmung der Paul Herkt GmbH übertragbar.
§
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
(1)
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; diese wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Der Abzug eines Barzahlungsnachlasses -
abweichend von der nachfolgenden Regelung - bedarf einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung.
(2)
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto zu zahlen oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Nach
Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher
hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verzinsen.
Der
Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9
% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
(3)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§
4 Lieferung und Gefahrenübergang
(1)
Auf Wunsch des Kunden nennen wir eine voraussichtliche Lieferzeit, zu
der der Kunde nach unserer Einschätzung mit der Lieferung der Ware
rechnen kann.
(2)
Die Zusage einer verbindlichen Lieferzeit bedarf einer
ausdrücklichen, als solche gekennzeichneten schriftlichen
Vereinbarung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der
Liefergegenstand das Werk oder unsere Geschäftsräume verlassen hat.
Die Lieferzeit verlängert sich bei Lieferstörungen infolge von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen (zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in
der Anlieferung wesentlicher Materialien), soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern
eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Störungen und Hindernisse.
(3)
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen
zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch der Ware daraus
nicht ergeben.
(4)
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, ansonsten mit
Übergabe der Ware. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der
Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Kunde im Verzug der Annahme ist.
(5)
Soweit keine andere Vereinbarung besteht, erfolgt die Lieferung ab
unserem Lager in Hamburg. Lieferkosten sind im Kaufpreis nicht
enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Transport- und sonstige
Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist
verpflichtet, die Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen.
Mehrweg-Gitterbox- und Aufsetzrahmen-Paletten bleiben unser Eigentum.
Diese sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
§
5 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2)
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
(3)
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(4)
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt die Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§
6 Mängelhaftung (Gewährleistung) und Rügepflichten
(1)
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(2)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
(3)
Unternehmer müssen uns offensichtliche und erkennbare Mängel
innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich
anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des
Mängelhaftungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns
innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche und erkennbare Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen die Mängelhaftungsansprüche zwei Monate
nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft
ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
(4)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der
Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die
Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
(5)
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelhaftungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für
Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelhaftungsansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Die Rügepflicht des Kunden bleibt davon
unberührt.
(6)
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(7)
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelhaftungsansprüche im Fall des Lieferregress nach den §§
478, 479 BGB fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelbehafteten Sache.
§
7 Haftungsbeschränkung
(1)
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften
wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
(2)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3)
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Kunden.
(4)
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
einschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§
8 Verwendungsbeschränkungen und Beratungen
Unsere
Ware ist standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen Luft-
und Raumfahrt sowie für die Strahlungsbereiche von kerntechnischen
Anlagen in Sinne des Atomgesetzes entwickelt und vorgesehen. Sollten
unsere Standardprodukte trotzdem in den vorgenannten Bereichen
verwendet werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für
etwaige Schäden ab, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung und Zusicherung unsererseits. Soweit der
Kunde eine Beratung zu unserem Warenangebot und der Verwendung
einzelner Waren wünscht, geben wir diese nach bestem Wissen und
Gewissen. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden,
sich selbst sorgfältig über die Ware zu informieren, insbesondere
unter Heranziehung der jeweiligen Produktbeschreibung.
§
9 Schlußbestimmungen
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
(3)
Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland, sondern in einem anderen Land der
Europäischen Union, so wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag
als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg in der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(5)
Änderungen des Vertrages und der Allgemeinen Einkaufsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die
Schriftformklausel selbst.
PAUL
HERKT GMBH
Hamburg,
März 2016
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